Rheinland-Pfalz

Verordnung für Diensthunde umgesetzt: Polizei verbannt Halsbänder mit Stacheln

Foto: dpa

Die rheinland-pfälzische Polizei hat laut Innenministerium auf die seit wenigen Tagen geltende neue Tierschutz-Hundeverordnung reagiert und verzichtet bei der Arbeit mit Diensthunden auf die Verwendung von Stachelhalsbändern.

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„Die Auswirkungen der neuen Regelungen auf den Einsatz von Diensthunden sowie das Training werden aktuell beobachtet“, teilte das rheinland-pfälzische Innenministerium in Mainz mit. Eine landesweite Arbeitsgruppe beschäftige sich mit der Thematik. Es gebe zudem einen Austausch über alternative Trainingsmethoden über Landesgrenzen hinweg.

Die Polizei Rheinland-Pfalz verfügt den Angaben zufolge über 102 aktive Diensthunde. Die Tiere hätten Spezialausbildungen, etwa als Schutz-, Fährte- und Spürhund.

In der Änderung des einschlägigen Passus im Tierschutzgesetz gilt seit dem 1. Januar: „Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“

Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sabrina Kunz, forderte eine Versachlichung der Debatte. „Unsere Diensthundeführer verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit Schutzhunden“, erklärte sie. Auf deren Rat und Bedürfnisse müsse in der weiteren Diskussion über den Umgang mit den Tieren mehr Wert gelegt werden. Die Hunde dienten nicht nur dem Schutz der Polizisten, sondern seien auch für den Dienst am Bürger „ein wichtiges und unverzichtbares Einsatzmittel“.