Verfahren folgt Standards

Die Meldung über positive Testungen erfolgt vonseiten betroffener Kliniken nach standardisierten Meldeverfahren und -verpflichtungen. Das teilt die Kreisverwaltung auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Dann werden vom Gesundheitsamt notwendige Schritte zur Unterbrechung der Infektionsketten eingeleitet.

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Dazu zählt beispielsweise, dass positiv Getestete und Kontaktpersonen sich verpflichten, Begegnungen mit anderen zu meiden. Mit den Kliniken werden zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung der Weiterverbreitung und somit Eingrenzung beziehungsweise Beendigung des Corona-Ausbruchs abgesprochen.