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Urteil oder Einigung?

Bei der juristischen Aufarbeitung der GSG-Affäre handelt es sich um eine Zivilsache – und die muss nicht zwangsläufig mit einem Urteil des Gerichts enden. Das erläutert Philipp Wiesmann, der für Presseangelegenheiten zuständige Richter beim Landgericht Koblenz.

„Denkbar ist es auch, dass die Parteien sich außergerichtlich einigen, wenn sie das wollen“, sagt Wiesmann. Dazu könnten beide Seiten zum Beispiel einen Vergleich schließen. Werden sich die Parteien darüber einig, dass sie sich nicht mehr vor Gericht streiten wollen, wird das Verfahren beendet.

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