Urteil oder Einigung?
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„Denkbar ist es auch, dass die Parteien sich außergerichtlich einigen, wenn sie das wollen“, sagt Wiesmann. Dazu könnten beide Seiten zum Beispiel einen Vergleich schließen.
Werden sich die Parteien darüber einig, dass sie sich nicht mehr vor Gericht streiten wollen, wird das Verfahren beendet. „Wo kein Kläger, da kein Richter“, sagt Wiesmann.