Urkundliche Erwähnung bereits im Jahr 1579 – Steinches Mühle ist ganz schön alt

Lange Zeit galt das Jahr 1610 als das Datum der ersten urkundlichen Erwähnung der Steinches Mühle. Dann hat der Biersdorfer Gerhard Beck, Mitglied des Arbeitskreises Heimatgeschichte des Daadener Landes, in einer Urkunde des Hessischen Hauptarchivs in Wiesbaden im Jahr 2015 ein älteres Datum entdeckt: 1579! (die RZ berichtete).

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Graf Heinrich von Sayn (1539 bis 1606) hatte seiner Ehefrau Godecke (Jutta) von Mallingrodt im Ehevertrag für den Fall seines frühzeitigen Todes eine Witwenrente von 400 Talern eingeräumt. Da heißt es: „Da wir weniger Streit und dafür Friede und Einigkeit zwischen der Edlen, ehrentugendreichen Godecke von Mallingrodt und unseren Erben wünschen, räumen wir ersatzweise unserem Ehegemahl als Witwenrente die Einkünfte unserer Mühlen zu Birstorff, zum Steinchen, zu Herdorff und zur Elben sowie unseren Hof zum Hofe und Hartenborn (im Freien Grund) mit allen Einkünften … ersatzweise ein.“

Bei der im Bestand 340 unter der Nummer 13535 in Wiesbaden archivierten Urkunde handelt es sich um eine notarielle Abschrift aus dem Jahr 1594.