Überwachung folgt einer Prioritätenliste

Laut OB erfolgt die Überwachung des ruhenden Verkehrs künftig nach dieser Reihenfolge:

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  • Zuparken von Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen
  • Parken in Eckbereichen der Straße (Sichtbehinderung)
  • Gefährdung von Schulkindern durch widerrechtliches Verhalten vor den Schulen
  • Widerrechtliches Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte
  • Widerrechtliches Parken auf Rad- und Gehwegen
  • Missachtung von angeordneten Halteverboten
  • Überschreitung der erlaubten Parkdauer