Laut OB erfolgt die Überwachung des ruhenden Verkehrs künftig nach dieser Reihenfolge:
- Zuparken von Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen
- Parken in Eckbereichen der Straße (Sichtbehinderung)
- Gefährdung von Schulkindern durch widerrechtliches Verhalten vor den Schulen
- Widerrechtliches Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte
- Widerrechtliches Parken auf Rad- und Gehwegen
- Missachtung
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