Udich: Verwaltungsgericht wird sich mit WKB noch häufiger befassen

Die BI gegen den WKB in Erpel geht übrigens davon aus, dass sich das Verwaltungsgericht Koblenz mit dem WKB noch häufiger befassen wird. Das hat Adam Udich in seiner Pressemitteilung deutlich gemacht. Das Verwaltungsgericht habe nicht über den WKB in Erpel entschieden.

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„Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Satzungen zum WKB bleibt den anhängenden Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls den nachfolgenden gerichtlichen Verfahren vorbehalten“, schreibt Udich. Er teilt auch mit, dass die BI durch das Gericht als ein „gemeindliches Quasi-Organ aktivlegitimiert“ ist. „Dies ist im Hinblick auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch der BI gegen die Ortsgemeinde hinsichtlich der Prozesskosten wichtig“, erläutert Udich. sm