Tierseuchenkasse entschädigt Betriebe

Wenn in Rheinland-Pfalz ein landwirtschaftlicher Betrieb vom Ausbruch einer Tierseuche in seinem Bestand betroffen ist, dann kann er von der bei der Landwirtschaftskammer in Bad Kreuznach sitzenden Tierseuchenkasse entschädigt werden.

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Es wird dann der aktuelle Tierwert ermittelt und entsprechend ersetzt, erklärt der Vorsitzende der Tierseuchenkasse, Uwe Bißbort, der selbst einen Schweinebetrieb in Pirmasens hat. Getrennt geführt werden die Tierseuchenkassen für Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen und Bienen.

Sie sind unabhängig voneinander und gleichen sich auch nicht gegenseitig aus. Entsprechend müssen Betriebe je nach Tierart unterschiedlich viel zahlen, um in den Genuss der Leistungen der Kasse zu kommen. Die Höhe des Betrags richtet sich danach, wie viel Entschädigungen bei der jeweiligen Tierart zuletzt geflossen sind. Ein Schweinebetrieb muss beispielsweise pauschal 10 Euro pro Jahr zahlen, unabhängig von der Tierzahl. Das ist auch der Mindestbetrag. Bei Rindern sind es dagegen 6 Euro pro Tier.