Straßenverkehrsordnung ist die rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage für das Anwohnerparken und die Parkraumbewirtschaftung sowie die Beschilderung ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). In Paragraf 45 und der anschließenden Verwaltungsvorschrift sind die Details geregelt.Demnach können Straßenverkehrsbehörde und Ordnungsamt der Stadt nicht einfach machen, was sie wollen.

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Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist demnach dort zulässig, „wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.“ ka