Straßenausbaubeiträge

Wiederkehrende Beiträge (WKB) haben nichts mit einer Steuer gemein; der Beitrag ist investitionsbezogen und keine allgemeine Abgabe, die Mittel sind zweckgebunden zu verwenden. Zudem sind die Gemeinden (anders als bei einer Steuer) zur Erhebung entsprechender Ausbaubeiträge verpflichtet.

Anzeige

Die Vorteile von WKB: Für die Anlieger entfällt die hohe Einmalbelastung, stattdessen werden die Kosten auf alle Anlieger des Straßennetzes (und nicht nur diejenigen an der ausgebauten Straße) verteilt. Damit wird die Solidargemeinschaft gefördert. Für den Anlieger bedeutet hingegen der bisher geltende Einmalbeitrag meist, dass er „auf einen Schlag“ viele Tausend Euro zu zahlen hat. Der Ortsgemeinderat Herschbach/Oww. hat in seiner Dezembersitzung 2020 über die Satzung wiederkehrende Straßenausbaubeiträge beraten und beschlossen. bau