Extra
Straffreiheit: Seit 2015 gelten Zuschlagsregelungen

Stichwort Strafbefreiung: Ab 2015 gelten für Selbstanzeigen Zuschlagsregelungen, eine der Voraussetzungen für Straffreiheit. Heißt: Wer 25.000 Euro und mehr hinterzogen hat, zahlt nicht nur die Steuern plus Zinsen nach, sondern obendrein auch noch einen Zuschlag in Höhe von 5 Prozent der hinterzogenen Summe.

Der Zuschlag wächst mit der Steuerschuld: ab 100.000 Euro auf 10 Prozent, ab 1 Million Euro auf 20 Prozent. Zuvor musste lediglich ein Strafzuschlag von 5 Pozent gezahlt werden, wenn die Summe 50.000 Euro überstieg. Das allein ist aber noch nicht strafbefreiend.

Top-News aus der Region