Straffreiheit: Seit 2015 gelten Zuschlagsregelungen

Stichwort Strafbefreiung: Ab 2015 gelten für Selbstanzeigen Zuschlagsregelungen, eine der Voraussetzungen für Straffreiheit. Heißt: Wer 25.000 Euro und mehr hinterzogen hat, zahlt nicht nur die Steuern plus Zinsen nach, sondern obendrein auch noch einen Zuschlag in Höhe von 5 Prozent der hinterzogenen Summe.

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Der Zuschlag wächst mit der Steuerschuld: ab 100.000 Euro auf 10 Prozent, ab 1 Million Euro auf 20 Prozent. Zuvor musste lediglich ein Strafzuschlag von 5 Pozent gezahlt werden, wenn die Summe 50.000 Euro überstieg. Das allein ist aber noch nicht strafbefreiend. Wenn Steuerfahnder bereits ermitteln oder jemanden überführt haben, greift die Strafbefreiung nicht. Wichtigste Voraussetzung dafür, dass sie greift, ist: Die Selbstanzeige muss vollständig sein.