Beinahe wie Polizisten treten die uniformierten Kräfte des Kommunalen Vollzugsdienstes auf: gestiefelt, mit Schlagstock, Reizgas, Sicherheitsweste und Handschellen. Doch an ihrem Gürtel hängt keine Schusswaffe, auch kein Elektroschocktaser. Die Träger sind dafür nicht ausgebildet. Dazu meinte kürzlich einer ihrer Interessenvertreter: „Die Ausbildung dauert nur zwei Tage.“ Damit offenbart er aber einen Denkfehler. Denn bei der Polizeiausbildung geht es nicht nur um Schießausbildung, sondern hauptsächlich um psychologische, ethische und rechtliche Aspekte.
Jochen Magnus zur besseren Ausrüstung für den Vollzugsdienst
Polizeianwärter studieren drei Jahre lang und absolvieren dazu noch eine praktische Ausbildung. Da hält der Blockunterricht für angehende Vollzugsbeamte – für Verwaltungsfachkräfte sogar ohne Prüfung – natürlich bei Weitem nicht mit. Deswegen tragen sie zu Recht keine Waffen. Auch keine Taser, die gesundheitsgefährdend und – bei kranken Menschen – sogar tödlich wirken können. Deswegen fahren sie in Rheinland-Pfalz auch ohne Blaulicht: für Eilfälle der Gefahrenabwehr ist die Polizei zuständig.
Die grundsätzliche, politische Frage lautet, wie weit man die Verlagerung des staatlichen Gewaltmonopols auf die Kommunen noch treiben möchte. Seit den 80er Jahren ist das ein Trend, den man jetzt stoppen, wenn nicht sogar umkehren sollte. Man könnte die Landespolizei stärken. Gern zusätzlich mit dem mittlerem Dienst, den guten, alten Polizeimeistern. Solide ausgebildet, kosten sie dennoch weniger als die studierten Damen und Herren Kommissare und könnten schließlich bei besonderer Eignung auch aufsteigen, ansonsten aber Recht und Ordnung als anerkannte Polizeibeamte überall dort durchsetzen, wo die manchmal etwas unsicher und gelegentlich derangiert wirkenden Ordnungsamtshüter zu wenig Autorität aufbringen können oder dürfen.
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