Stadtrat legt Erhebung der Ausbaubeiträge fest

Gleich in drei Fällen beschäftigte sich der Stadtrat mit der Erhebung von Ausbaubeiträgen.

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Dabei geht es um die Maßnahmen in der Gerstenkampstraße in Bruche, in der Bismarckstraße und in der Geschwister-Scholl-Straße auf dem Bühl. Unter anderem ging es bei den Beschlüssen darum, den Anteil der Stadt an den Ausbaukosten festzulegen. Einstimmig wurden folgende Entscheidungen gefällt:

Gerstenkampstraße: Der Stadtanteil für die Teileinrichtung Fahrbahn wurde auf 65 Prozent, der für die Teileinrichtung Gehweg auf 40 Prozent festgelegt.

Bismarckstraße: Der Anteil, den die Stadt zu zahlen hat, wird hier einheitlich auf 30 Prozent festgelegt. Geschwister-Scholl-Straße: Der Stadtanteil für die Teileinrichtung Fahrbahn und die Teileinrichtung Gehwege wird auf je 40 Prozent festgelegt. Für alle drei Ausbaumaßnahmen in den genannten Straßen beschließt der Stadtrat zudem, ab Baubeginn Vorausleistungen im rechtlich zulässigen Umfang zu erheben. clg