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So werden die Übergänge gestaltet
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So könne der Übergang zweigeteilt werden: Auf einer Seite ist der Randstein ganz abgeflacht, damit Menschen mit Rollstuhl oder Rollator gut darüber hinwegfahren können. Auf der anderen Seite des Übergangs sei der Bordstein etwa drei Zentimeter hoch, damit das Gehsteigende für blinde Menschen mit dem Taststock gut zu erkennen bleibe. Wo diese Zweiteilung nicht möglich ist, müsse mit einer Bordsteinhöhe von etwa zwei Zentimetern ein Kompromiss gefunden werden: Für den Rollstuhlfahrer sei eine Stufe dieser Höhe zu meistern, für den Blinden ist sie noch ertastbar. csa