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So werden die Übergänge gestaltet

Die mit den weißen Noppen- und Rillenplatten gekennzeichneten abgeflachten Bordsteine sind Übergänge für Menschen mit Seh- aber auch Gehbehinderung, wie Heribert Obel, Berater für barrierefreies Bauen und Wohnen des VdK im Rhein-Lahn-Kreis, erklärt. Die strukturierten Platten weisen auch Blinden den Weg und zeigen an, wo der Bordstein endet. „An großen Kreuzungen sind die Übergänge meist etwas breiter – über zwei Meter“, erläutert Obel.

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So könne der Übergang zweigeteilt werden: Auf einer Seite ist der Randstein ganz abgeflacht, damit Menschen mit Rollstuhl oder Rollator gut darüber hinwegfahren können. Auf der anderen Seite des Übergangs sei der Bordstein etwa drei Zentimeter hoch, damit das Gehsteigende für blinde Menschen mit dem Taststock gut zu erkennen bleibe. Wo diese Zweiteilung nicht möglich ist, müsse mit einer Bordsteinhöhe von etwa zwei Zentimetern ein Kompromiss gefunden werden: Für den Rollstuhlfahrer sei eine Stufe dieser Höhe zu meistern, für den Blinden ist sie noch ertastbar. csa