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So läuft eine häusliche Isolation ab: Was Betroffene noch dürfen – und was nicht

In Rheinland-Pfalz steigen die Infektionszahlen mit dem Coronavirus – und damit auch die Zahl der Menschen, die in die sogenannte häusliche Isolation müssen. Diese Form, die im Bürokraten-Deutsch „Absonderung“ heißt, bevorzugen die Gesundheitsämter bei Betroffenen, die infiziert sind, aber nur einen leichten Krankheitsverlauf haben. Sie kann auch bei Personen angewandt werden, die in direkten Kontakt mit einem Infizierten gekommen sind. Die Isolation ist „ein Mittel zur Verhinderung der weiteren Verbreitung der Krankheit, dessen Eignung durch frühere Erfahrungen gut belegt ist“, heißt es vom Robert Koch-Institut. Der Vorteil dieser Variante: Durch den Verbleib daheim werden die Krankenhäuser entlastet, und Intensivbetten bleiben für echte Notfälle frei. Der Nachteil: Bindend ist diese Quarantäne nicht.

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„Es ist eine Empfehlung zur freiwilligen Isolation“, erklärt Dietmar Hoffmann, Leiter des Gesundheitsamtes Mainz-Bingen. Die Grundlage dafür bietet das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Danach können Erkrankte laut Paragraf 29 „einer Beobachtung unterworfen werden“. Sie müssen dann die erforderlichen Untersuchungen dulden, auf Verlangen Auskunft über ihren Gesundheitszustand geben und den Beauftragten des ...