So halten es das evangelische Dekanat und die EKHN
In den evangelischen Kirchengemeinden des Rhein-Lahn-Kreises besteht bereits seit dem Jahr 2002 auch offiziell die Möglichkeit, dass sich gleichgeschlechtliche Paare segnen lassen. Am 1. Januar 2019 folgte die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) außerdem der Gesetzesänderung des Bundes und macht auch formal keinen Unterschied mehr zwischen dem staatlichen und kirchlichen Jawort gleichgeschlechtlicher Paare.
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Die Vermählungen heißen seitdem auch offiziell „Trauungen” und können entsprechend beurkundet werden. Die Landessynode hatte dies im November 2018 mit großer Mehrheit beschlossen.
Nach der Evangelischen Kirche im Rheinland war die EKHN die zweite evangelische Landeskirche in Deutschland, die 2002 eine Segnung homosexueller Paare ermöglichte.