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Sicherstellungszuschläge – Rettungsanker für kleine Krankenhäuser
Sicherstellungszuschläge gibt es bereits seit Jahren. Allerdings erhielten bislang nur sehr wenige Kliniken auch tatsächlich Geld. Das soll sich durch das Krankenhausstrukturgesetz ändern. Darin werden vier Kriterien für die Zahlung eines Zuschlags genannt. Er ist zu zahlen, wenn der oder die Leistungsbereiche am Standort eines Krankenhauses ...
... für die flächendeckende Versorgung erforderlich ...