Seltene Konstellation

Öffentlich hat der Mordprozess begonnen, ohne Öffentlichkeit wird das Urteil fallen − eine laut Landgerichtssprecher Tobias Gülich höchst seltene Konstellation. Dennoch gelten ab sofort alle Regeln des Jugendgerichtsgesetzes. Das bedeutet laut Gülich auch, dass es Beteiligten bei Strafandrohung verboten ist, über Inhalte der nicht öffentlichen Verhandlung mit Unbeteiligten, also auch der Presse, zu sprechen.

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Über das Urteil wird es eine öffentliche Mitteilung geben. Ob das auch für Einzelheiten der Urteilsbegründung gilt, ist laut Gülich noch zu klären. mif