Schwarze Katz? Diese Warengruppen sind geschützt

Seit dem 2. Dezember vergangenen Jahres ist der Begriff „Schwarze Katz“ für die Stadt Zell warenzeichenrechtlich geschützt, in ganz Europa. „Dies bedeutet, dass der Name ,Schwarze Katz' für ein Weinprodukt nur mit Genehmigung der Stadt Zell verwendet werden darf“, erläuterte Stadtbürgermeister Hans-Peter Döpgen dazu im Amtsblatt der VG Zell sowie in einer Ratssitzung. Der Erste Beigeordnete Karlheinz Weis ergänzt im Gespräch mit der RZ, der besagte rechtliche Schutz für die Bezeichnung „Schwarze Katz“ erstrecke sich auf die Warengruppen 33 und 43. Unter die Warengruppe 33 fallen – gemäß einer Empfehlungsliste des Deutschen Patent- und Markenamtes – Wein und Sekt (alkoholische Getränke, ausgenommen Biere;

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alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken). Zur Warengruppe 43 zählen Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen. dad