Schutz durch Immunität
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Der Bundestagspräsident leitet den Antrag an den zuständigen Ausschuss weiter, dieser legt dann eine Beschlussempfehlung vor. Das Recht auf Immunität dient nicht dazu, den einzelnen Abgeordneten, sondern vielmehr die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu schützen. Die Aufhebung der Immunität stellt keine Schuld oder Unschuld fest. Der Abgeordnete bleibt Mitglied des Bundestages.