Jede Person, die mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) nach Deutschland einreist, aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreist oder durch Deutschland durchreist, muss diesen Betrag auf Verlangen der Zollbediensteten nach Art, Zahl und Wert anzeigen sowie die Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck ...