Schon gewusst?

Das Hauptzollamt Koblenz teilt mit:

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Jede Person, die mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) nach Deutschland einreist, aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU ausreist oder durch Deutschland durchreist, muss diesen Betrag auf Verlangen der Zollbediensteten nach Art, Zahl und Wert anzeigen sowie die Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck darlegen. Wer mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel nach Aufforderung nicht oder nicht vollständig anzeigt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.