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Schneller am Ziel: Planung mit einem vereinfachten Verfahren

Um im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens genehmigt werden zu können, musste das Birlenbacher Neubaugebiet laut den Planungsunterlagen verschiedene Bedingungen erfüllen. Dazu zählt zum Beispiel eine Größe von weniger als 10.000 Quadratmeter: Laut dem beauftragten Planungsbüro umfassen die Grundflächen für das geplante Wohngebiet 8613 Quadratmeter, fallen also unter den Grenzwert. Außerdem schließt sich das Gebiet an bereits vorhandene Birlenbacher Wohnbebauung an.

Hinzu kommt, dass im Ort selbst kaum Möglichkeiten zur Nachverdichtung bestehen, um den Bedarf zu decken. joa

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