Ein Hauseigentümer muss für sein Haus Stellflächen für Kraftfahrzeuge vorhalten. Das regelt die Stellplatzrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz. Sie besagt, dass durchschnittlich 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit einzurichten sind.
Ein bis zwei Stellplätze sind für Einfamilienhäuser vorgegeben. Im Übrigen gilt mitunter auch Bestandsschutz, wenn es bestehende Wohnanlagen nicht hergeben, dass entsprechend ausreichende Stellplätze geschaffen werden, wie es beispielsweise an den Hochhäusern in der Straße „Am Hackenborn“ in Andernach der Fall ist.