- Häfen und wassernahe Flächen sichern: Häfen und wassernahe Flächen müssen planerisch gesichert werden. Hafenflächen dürfen erst dann umgewidmet werden, wenn an anderer Stelle Ersatz geschaffen worden ist.
- Anbindung optimieren: Im Verbund mit den Seehäfen übernehmen die Rheinhäfen wertschöpfende Hub-Funktionen.
