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Koblenz
Registrierung in drei Schritten: Persönliches Vorsprechen ist Pflicht
1 Abteilungsleiterin Ute Weinowski-Rausch beschreibt das Prozedere: „Die Person erhält einen Termin zur Registrierung sowie die entsprechenden Formulare und Informationsmaterialien. Beteiligte Stellen werden durch die Ausländerbehörde informiert, beispielsweise das Sozialamt.“
2 Dann erscheint die Person zum Termin bei der Ausländerbehörde und erhält eine Fiktionsbescheinigung. Die Flüchtlinge bringen zur Registrierung ihre ...