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Reform des Weingesetzes
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Die Reform des Weingesetzes lässt zu, die bisherige – auf dem Zuckergehalt des Mostes fußende – Qualitätshierarchie wie Kabinett, Hochgewächs, Spätlese etcetra in ein herkunftsbezogenes System umzuwandeln. Angedacht ist die Klassifizierung:
- in Weine ohne Herkunft (z.B. deutscher Wein),
- Weine mit geschützter geografischer Angabe g.g.A. Weine (z.B. Landwein Rhein)
- Weine mit geschütztem Ursprung g.U. (g.U. stünde etwa für das Anbaugebiet Mittelrhein, der nächste engere Ursprung wäre der Bereich/die Großlage, gefolgt von Ortsweinen. Kleinste, aber auch exklusivste geschützte Ursprungsherkunft ist die Einzellage).