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Reform des Weingesetzes

Der Bundestag hat vor zwei Jahren das deutsche Weingesetz gelockert und den Landesregierungen erlaubt, per Verordnung „Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen“ zuzulassen. Von der Weinbranche werden diese „Schutzgemeinschaften“ genannt, womit mehr Selbstverwaltung Einzug halten soll. In Rheinland-Pfalz ist dies seit dem 1. Januar 2018 möglich. Das Anbaugebiet Mittelrhein hat eine solche Schutzgemeinschaft gegründet. Damit legen die Winzer und nicht mehr der Staat die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit fest.

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Die Reform des Weingesetzes lässt zu, die bisherige – auf dem Zuckergehalt des Mostes fußende – Qualitätshierarchie wie Kabinett, Hochgewächs, Spätlese etcetra in ein herkunftsbezogenes System umzuwandeln. Angedacht ist die Klassifizierung:

  1. in Weine ohne Herkunft (z.B. deutscher Wein),
  2. Weine mit geschützter geografischer Angabe g.g.A. Weine (z.B. Landwein Rhein)
  3. Weine mit geschütztem Ursprung g.U. (g.U. stünde etwa für das Anbaugebiet Mittelrhein, der nächste engere Ursprung wäre der Bereich/die Großlage, gefolgt von Ortsweinen. Kleinste, aber auch exklusivste geschützte Ursprungsherkunft ist die Einzellage).