Die Reform des Weingesetzes lässt zu, die bisherige – auf dem Zuckergehalt des Mostes fußende – Qualitätshierarchie wie Kabinett, Hochgewächs, Spätlese etcetra in ein herkunftsbezogenes System umzuwandeln. Angedacht ist die Klassifizierung:
- in Weine ohne Herkunft (z.