Rechtsstreitigkeiten um Lärm

Öffentliches Feiern trifft auf genervte Nachbarn: Damit bekommen es die Gerichte immer wieder zu tun. So genehmigte die Stadt Sinzig im Jahr 2003 eine Kappensitzung, die bis 2 Uhr nachts dauern sollte, sowie Karnevalsveranstaltungen an drei weiteren Abenden. Nachbarn klagten und bekamen Recht.

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz erklärte von den Karnevalsveranstaltungen nur die Kappensitzung, und diese auch nur bis 24 Uhr, für zulässig. Die drei anderen in Rede stehenden Feten hätten keinen hinreichenden Bezug zum traditionellen Karneval erkennen lassen, urteilten die Richter.