Rechtsstreitigkeiten um Lärm
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz erklärte von den Karnevalsveranstaltungen nur die Kappensitzung, und diese auch nur bis 24 Uhr, für zulässig. Die drei anderen in Rede stehenden Feten hätten keinen hinreichenden Bezug zum traditionellen Karneval erkennen lassen, urteilten die Richter.