Prinzipiell darf im Brohler Hafen Gülle umgeladen werden

Rechtlich betrachtet darf Gülle generell im Brohler Hafen umgeschlagen werden. Nach Angaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ist dort nicht von einer erheblichen Geruchsbelastung auszugehen. Laut Geruchsemissionsrichtlinie sei von dieser erst bei einer Überschreitung von 10 Prozent der Jahresstunden auszugehen – und das ist in Brohl-Lützing bislang nicht der Fall.

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dcc