Plakatierung ist unterschiedlich geregelt

Kompliziert sind die Wahlen auch für die Parteien, vor allem wenn es um das Aufhängen der Wahlplakate geht. Auch da gibt es klare Regelungen – die sich allerdings örtlich unterscheiden. Während zum Beispiel in der VG Linz die Vorschriften einheitlich sind, gibt es in der VG Rengsdorf unterschiedliche Vorgaben.

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In Meinborn und Oberhonnefeld-Gierend dürfen Plakate „nur an feuerverzinkten Straßenlaternen“ angebracht werden, in Kurtscheid sind die einzelnen Stellen und die jeweils erlaubte Maximalzahl an Plakaten explizit geregelt. Auch in Neuwied gibt es klare Maßgaben, die in einem Vorgespräch der Parteien – noch mit OB Roth – abgesprochen und in einem mehrseitigem Protokoll festgehalten worden sind. „Zu Beschwerden kommt es trotzdem bei jeder Wahl, und die Servicebetriebe müssen auch immer wieder eingreifen“, teilt Sprecher Erhard Jung mit. mzi/mif/ulf