Plaidter Politikerin Anette Moesta bietet Infoveranstaltung: Grundsteuerreform wirft viele Fragen auf
Dass sie keine Freunde des Modells sind, nach dem die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz künftig berechnet wird, daraus machten die CDU-Abgeordneten keinen Hehl. Sie hatten vorgeschlagen, sich an dem Berechnungsmodell zu orientieren, welches in Baden-Württemberg Anwendung findet, wonach künftig Grundstücksfläche und Bodenrichtwert maßgeblich für die Ermittlung der Grundsteuer sind, konnten sich damit aber nicht durchsetzen. In Rheinland-Pfalz werden neben der Grundstücksgröße und dem Bodenrichtwert auch die Gebäudeart, Wohn- beziehungsweise Nutzfläche, ein statistisch ermittelter Mietwert sowie das Baujahr des Gebäudes in die Berechnung mit einbezogen. „Das Verfahren ist so aufwendig, dass es unverständlich wird“, befürchtet CDU-Finanzexperte Reichert.
591 Millionen Euro an Grundsteuern nahmen die rheinland-pfälzischen Kommunen 2020 ein, informierten die CDU-Politiker. Höher sollte diese Summe nach der Grundsteuerreform auch nichtausfallen, es gilt das Prinzip der Aufkommensneutralität. „Es wird aber Gewinner und Verlierer geben“, sagte Carina Wächter. Dem entsprechend groß ist die Verunsicherung bei den Grundstücksbesitzern, die sich in der Online-Veranstaltung in vielen Fragen an die Fachleute ausdrückte.
Neben Fragen zur korrekten Ermittlung der Wohnfläche und des Mietwerts trieb die Teilnehmer beispielsweise die Frage um, welches Baujahr sie für ihre Immobilie in dem Formular zur Grundsteuer angeben müssen. Wurde eine Immobilie seit ihrer Errichtung umfassend renoviert, gilt es nämlich, in der Steuererklärung ein fiktives Baujahr anzugeben. In welchen Fällen diese Regelung greift, sei allerdings noch völlig unklar, erklärte Reichert: „Da stochern wir als Fachleute noch im Dunkeln.“ Welche Regelungen gelten, wenn ein Haus nachträglich um einen Anbau erweitert wurde, stehe ebenfalls noch nicht fest.Dem Finanzamt umfassende Sanierungsarbeiten am eigenen Gebäude zu verschweigen, sei allerdings keine gute Idee: „Das ist so, wie wenn sie bei der Einkommensteuererklärung Einnahmen nicht angeben“, sagte Wächter. Bei Unsicherheiten oder Fragen solle man ein Begleitschreiben an das Finanzamt formulieren, riet die Steuerberaterin verunsicherten Grundstücksbesitzern.