Bei dem Dukatenschatz von Breitenau handelt es sich zweifelsohne um einen im nördlichen Rheinland-Pfalz einmaligen Fund, wie der Landesarchäologe Dr. Peter Henrich betont. Da die Münzen selbst aber keine Raritäten sind, greift bei dem Fund nicht das Schatzregal.
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Nach dem landesrechtlich begründeten Schatzregal steht das Eigentum am denkmalwerten Schatz allein dem Staat zu. In diesem Fall aber gilt die Hadrianische Teilung, sprich der Finder und der Eigentümer des Fundortes teilen sich den Schatz zu gleichen Teilen.