Nicht nur Bewohner von Seniorenheimen können von Steuerpflicht befreit werden

In Birkenfeld leben zwar bekanntlich deutlich weniger Studenten als auf dem Campus-Gelände in Neubrücke, aber die Steuerpflichtigkeit beschränkt sich nicht nur auf diese Gruppe. Zahlen muss vom Grundsatz her jeder, der neben seiner Hauptwohnung in Birkenfeld noch eine Zweitwohnung hat. Diese ist nach Melderecht so definiert, dass es sich um einen umschlossenen Raum handelt, der zum Wohnen und Schlafen benutzt wird und von dem aus zumindest die Mitbenutzung einer Küche oder Kochnische sowie einer Waschgelegenheit oder einer Toilette möglich ist.

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Es gibt aber eine Vielzahl von Befreiungen, wie Thorsten Kretsch von der Finanzabteilung der VG erläuterte: Wer unter 18 Jahre alt ist, in therapeutischen Einrichtungen lebt oder im Seniorenheim wohnt, muss die Steuer nicht zahlen. Gleiches gilt für verheiratete Berufstätige, die mit ihrer Familie anderswo wohnen und nur deshalb eine Zweitwohnung haben, um sich in der Woche lange Pendelstrecken zwischen Job und Zuhause zu ersparen. ax