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Neue Vorgaben für Kredite: Brüssels Grüner Deal verändert Geschäftsleben

Mit dem „Green Deal“ will die EU als erster Kontinent 2050 klimaneutral sein. Um das Versprechen einzulösen, werden noch viele Verordnungen und Gesetze erlassen. Die sogenannte Taxonomie-Verordnung vom Juni 2020 ist ein erster Schritt. Sie beschreibt erste Kriterien zur Frage, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist (Taxonomie), um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Die Verordnung legt beispielsweise fest, dass Stromerzeugung aus festen fossilen Brennstoffen nicht nachhaltig ist. Wirtschaft wie Banken warten noch auf weitere Konkretisierungen.

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Wie sich die Entwicklung künftig auf die Kreditvergabe generell und Finanzierungskonditionen im Speziellen auswirken wird, ist noch nicht absehbar, heißt es im Mainzer Wirtschaftsministerium. Derzeit bestünden noch keine Vorgaben für Kreditvergaben. Allerdings sei davon auszugehen, „dass sich über kurz oder lang die verschiedenen Regeln zur Nachhaltigkeit bei allen Kreditinstituten auch auf deren Kreditvorgaben auswirken werden“.

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