Justiz Am ersten Verhandlungstag meldet sich ein Angeklagter verhandlungsunfähig - Dauert das Verfahren bis 2020?: Neonazi-Prozess: Stotternder Neustart
Justiz Am ersten Verhandlungstag meldet sich ein Angeklagter verhandlungsunfähig - Dauert das Verfahren bis 2020?
Neonazi-Prozess: Stotternder Neustart
Neonazi-Prozess die Zweite: Die Prozessbeteiligten – bereiten sich im Gerichtssaal des Landgerichts in Koblenz auf den ersten Verhandlungstag vor. 90 Tage sind für das Verfahren gegen nunmehr noch 16 Angeklagte bereits jetzt terminiert – bis Ende 2019. Fotos: dpa dpa
Koblenz. Stinkbomben, Hakenkreuz-Schmierereien und vieles mehr haben einst den Koblenzer Neonazi-Mammutprozess verzögert – bis er wegen der Pensionierung eines Richters zunächst geplatzt ist. Am Montag ist es die amtsärztlich bestätigte Erkrankung eines Angeklagten, die auch den Neustart des Verfahrens vorerst abwürgt – und das noch vor Verlesung der Anklage.
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Der Mann verlässt verhandlungsunfähig den größten Saal des Landgerichts Koblenz. „Das ist zu akzeptieren“, sagt der Vorsitzende Richter Reiner Rühmann. Die zunächst angestrebte Abtrennung des Verfahrens gegen den Angeklagten verwirft die Kammer nach einem vielstimmigen Protest der Verteidiger.