13. März 2012: Im Morgengrauen stürmt ein Spezialeinsatzkommando die Zentrale des Aktionsbüros Mittelrhein – das „Braune Haus“ in der Weinbergstraße 17 in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Razzia ist Teil eines Großeinsatzes in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern.
20. August 2012: Der Mammutprozess beginnt. 26 Angeklagte stehen vor dem Koblenzer Landgericht – mit 52 Verteidigern.
21. August 2012: Am zweiten Prozesstag kann der Oberstaatsanwalt die Anklage verlesen. Demnach bildeten oder unterstützten die Angeklagten mit dem Aktionsbüro eine kriminelle Vereinigung, kämpften für eine neue Hitlerdiktatur, verprügelten Antifaschisten, schmierten Hakenkreuze an Wände.
12. September 2012: Ein Angeklagter (29) – Ex-Bewohner des „Braunen Hauses“ und Ex-Mitglied des Aktionsbüros – belastet seine früheren Kameraden.
6. Dezember 2012: Am Nikolaustag stellt ein Schöffe den beiden Staatsanwälten vor Prozessbeginn zwei Schokonikoläuse auf den Tisch. Der Anwalt des Ex-Chefs des „Braunen Hauses“ befindet, der Schöffe habe ein zu inniges Verhältnis zu ihnen. Er stellt einen Befangenheitsantrag. Und: Das Gericht gibt ihm recht.
28. Februar 2013: Ein Angeklagter (31), der als Chef des „Braunen Hauses“ galt, bricht am 40. Prozesstag sein Schweigen.
29. Oktober 2013: Stinkbombe im Gerichtssaal: Es kommt zu einem Großeinsatz. Der Prozess unterbrochen, der Täter nie gefasst.
22. November 2013: Vier Angeklagte scheiden aus dem Prozess aus. Das Gericht verurteilt zwei Männer aus dem Kreis Ahrweiler zu Bewährungsstrafen. Zwei Männer erhalten einen Schuldspruch, eine Jugendstrafe wird nicht verhängt.
8. Januar 2014: Das Gericht entlässt die letzten sieben Angeklagten aus der Untersuchungshaft.
18. Februar 2014: Zwei weitere Angeklagte scheiden aus. Das Gericht stellt ihre Verfahren ein.
22. November 2014: Neonazis marschieren durch Remagen und missbrauchen das Gedenken an gefallene Wehrmachtssoldaten für aktuelle politische Forderungen. An der Spitze des Zuges laufen mehrere Angeklagte, die im Januar 2014 aus der Haft entlassen wurden.
29. September 2015: Ende 2012 musste der „Nikolausschöffe“ den Prozess verlassen – jetzt ist es der „Handyschöffe“. Grund: Er hantierte im Prozess 30 Minuten an seinem internetfähigen Handy und konnte nicht belegen, dass dies einen Bezug zum Prozess hatte. Ein Anwalt stellte einen Befangenheitsantrag, das Gericht gab ihm statt. Fiele noch ein Richter aus, müsste der Prozess neu beginnen.
8. Dezember 2015: Der bisher letzte Angeklagte scheidet aus. Das Gericht stellt sein Verfahren ein. Der Prozess gegen 19 Angeklagte geht weiter.
24. Oktober 2016: Zwei weitere angeklagte Neonazis (31, 27) scheiden aus. Der Prozess gegen die verbleibenden 17 Angeklagten geht weiter.
2. Mai 2017: Nach 337 Verhandlungstagen bricht das Gericht das Verfahren ohne Urteil ab, weil der Vorsitzende Richter zum 30. Juni 2017 die gesetzliche Altersgrenze erreicht und somit aus dem Dienst ausscheiden muss.
6. Dezember 2017: Das OLG-Koblenz beschließt den Neubeginn des Mammutprozesses, nachdem die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen den Abbruch eingelegt hatte.
5. März 2018: Reiner Rühmann, neuer Vizechef des Landgerichts Koblenz, soll die Neuauflage des Prozesses leiten.
15. Oktober 2018: Neustart im Koblenzer Neonaziprozess.