Modernisierungsmaßnahmen sind grundsätzlich förderfähig
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In jedem Fall ist eine Förderung an die Voraussetzungen gebunden, dass die Maßnahme nicht bereits vor abschließender Klärung der förderrechtlichen Fragen bzw. vor Abschluss einer Modernisierungs- oder Ordnungsmaßnahmenvereinbarung begonnen wurde. Grundsätzlich förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen. Diese dienen der Beseitigung von Missständen durch bauliche Maßnahmen in vorhandenen Gebäuden, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen. In einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet besteht die Möglichkeit, die berücksichtigungsfähigen, sanierungsbedingten Ausgaben über einen längeren Zeitraum steuerlich geltend zu machen. Quelle: www.stadtumbau-nassau.de