Mit bewilligtem Erstantrag darf jeder Arzt Rezept ausstellen
Die Krankenkasse muss zunächst einen Erstantrag bewilligen, dann kann jeder Arzt ein Rezept ausstellen. Außerdem soll in Deutschland auch ein staatlich kontrollierter Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke möglich sein. Verantwortlich für die Umsetzung ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als staatliche „Cannabisagentur“. Eine Begleiterhebung soll Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis wissenschaftlich sichern. Dazu übermitteln Ärzte Daten zum Beispiel zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen anonymisiert an das BfArM. Aussagekräftige Studien zur Wirkung von Cannabis, auch in der Krebstherapie, gibt es bislang kaum.