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Mang hat Widerspruch nicht begründet
Michael Mang
dpa

Hätte zwischen den beiden Abwahlanträgen gegen Bürgermeister Michael Mang (SPD) ein halbes Jahr Frist verstreichen müssen? Von vielen seiner Verteidiger wurde das vor und in der Ratssitzung am 20. August behauptet.

Lesezeit 1 Minute
Mang selbst legte nach der mit 39:2 erfolgreichen Abstimmung am 15. September Widerspruch gegen die Beendigung seines Dienstverhältnisses bei der Stadtverwaltung ein. Wie Oberbürgermeister Jan Einig (CDU) in einem Schreiben an die Ratsmitglieder informiert, wurde dieser Widerspruch aber „trotz Nachfrage nicht substanziell begründet“.

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