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Liga betont: „Ausreisepflichtiger ist kein Straftäter“

In der aktuellen Diskussion um das Thema Abschiebehaft weist der Vorsitzende der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz, Hans-Jürgen Eberhardt, darauf hin, dass es sich bei Ausreisepflichtigen nicht um Straftäter handelt. Klar sei daher, dass sich der Vollzug in der Abschiebehaft vom normalen Strafvollzug unterscheiden müsse. Schließlich wären die Menschen nur in Haft, damit ihre Ausreise sichergestellt werden kann.

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„Für uns heißt das: so viel Sicherheit wie nötig und so viel Freiheit wie möglich“, sagte Eberhardt. Außerdem fordert die Liga die Landesregierung auf, sich verstärkt um Integrationsangebote für Ausreisepflichtige zu kümmern. „Das ist eine gute Investition in die Zukunft der Menschen, egal, ob sie dauerhaft bei uns bleiben können ...