Lexikon: Baureifes Land

Als baureifes Land werden in Rheinland-Pfalz Grundstücke bezeichnet, wenn sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind. Die Grundstücke müssen durch Verkehrsanlagen und Versorgungseinrichtungen für die Bebauung in ortsüblicher Weise ausreichend erschlossen sein, sodass eine Bebauung sofort möglich ist.

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Soweit noch kein Bebauungsplan aufgestellt ist, gelten Grundstücke auch dann als baureif, wenn sie ausreichend erschlossen, nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung unmittelbar anstehen.