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LBM-Vertreter betont: Höhe der Skulptur spielt für die Zustimmung der Verkehrsbehörde keine entscheidende Rolle

„In die künstlerische Freiheit einzugreifen, ist nicht das Thema des LBM. Unser Anliegen ist es aber, dass die Gestaltung eines Kreisels mit den Aspekten der Verkehrssicherheit in Einklang steht.“ Diese grundsätzliche Aussage stellte Friedbert Lohner, Fachgruppenleiter Betrieb beim LBM Bad Kreuznach, seinem Vortrag im Haupt- und Finanzausschuss voran. Bis vor einigen Jahren habe man bei der Gestaltung von Kreiseln als Verkehrsbehörde nur einige wenige Vorgaben gemacht.

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Doch dann kam das „Kleine Rasenstück“. So hieß die Skulptur, die zwei Künstler auf einem Kreisel bei Zerf (Landkreis Trier-Saarburg) errichtet hatten. Wegen der Zinkrohre dieser Installation, die teils spitz zuliefen, gab es 2011 in der Motorradfahrerszene aber einen Aufschrei der Empörung und es entzündete sich eine Diskussion, die bundesweit Schlagzeilen machte.

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