Extra
Langjähriger Angestellter gewinnt vor dem Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz gegen die Flughafengesellschaft
Einen Rechtsstreit nach der Kündigung eines Mitarbeiters hat die Flughafengesellschaft in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht verloren.
Thomas Torkler

Die Rechtsanwaltskanzlei Wohlleben und Partner vermeldete Ende Mai zu einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz: „Im Januar 2019 kündigte eine Flughafengesellschaft dem Leiter der Vorfeldwerkstatt, welcher seit 26 Jahren bei der Flughafengesellschaft beschäftigt ist. Die Arbeitgeberin hielt die betriebsbedingte Kündigung für sozial gerechtfertigt. Sie berief sich auf eine unternehmerische Entscheidung, wonach sie die Unterabteilungen Vorfeldwerkstatt und Betriebsdienste zu einem Center – Airfield Operations Services - zusammengefasst habe.

Zwei Monate vor Ausspruch der Kündigung des Leiters der Vorfeldwerkstatt ,beförderte' sie den Leiter Betriebsdienste zum kommissarischen Leiter des neuen Centers Airfield Operations Services. Die Arbeitgeberin vertrat die Auffassung, dass in Anbetracht der Zusammenlegung der beiden Unterabteilungen der Beschäftigungsbedarf für den langjährigen Leiter der Vorfeldwerkstatt weggefallen sei.

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