„Jugendliche können sich bereits sechs Monate vor Erreichen des 15. Lebensjahres bei der Fahrschule anmelden“, so Joachim Einig. Die Theorieprüfung sei frühestens drei Monate, die Praxisprüfung einen Monat vor Vollendung des 15.
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Lebensjahres möglich. Für den Erwerb der Fahrerlaubnis braucht es die theoretische und fahrpraktische Ausbildung in einer Fahrschule mit jeweils abschließender Prüfung. Um zur theoretischen Prüfung zugelassen zu werden, sind 14 Doppelstunden à 90 Minuten theoretischer Unterricht vorgeschrieben.