Kreisweit entstehen bis zu 150 zusätzliche Stellen

Bereits seit Jahresbeginn haben Eltern zweijähriger Kinder einen Rechtsanspruch auf einen beitragsfreien Kita-Platz. Diese erste Regelung des neuen Landesgesetzes ist somit schon in Kraft getreten. Alle weiteren Änderungen erfolgen schrittweise ab dem 1.

Anzeige
Juli. Dann verändert sich auch der Personalschlüssel für die Einrichtungen. Im gesamten Westerwaldkreis entstehen dann in der Summe bis zu 150 zusätzliche Stellen, um den weitergehenden Betreuungsbedarf abzudecken. Hinzu kommen noch zehn Stellen für Kita-Sozialarbeit, die beim Westerwaldkreis angesiedelt werden. Kinder unter zwei Jahren haben künftig einen Anspruch auf maximal sieben Stunden durchgehende Betreuung in der Kita. Ältere Kinder können bis zu neun Stunden betreut werden. Die exakten Öffnungszeiten legen die Träger der Kindertagesstätten fest. tf