Kreisverwaltung registrierte 2276 Verstöße
Die meisten Verstöße waren solche gegen die Kontaktbeschränkungen. Je größer beziehungsweise auch zentraler eine Ortsgemeinde ist, desto mehr Fälle könne man feststellen, teilt die Verwaltung mit.
Hinsichtlich der Entwicklung der Zahlen spielen die jeweils geltenden Regelungen eine wichtige Rolle: Da in den Sommermonaten der Jahre 2020 und 2021 meist niedrige Inzidenzwerte verzeichnet wurden beziehungsweise werden, sind die Regelungen nicht so streng wie in den Herbst- und Wintermonaten. Deshalb komme es in diesem Zeitraum zu weniger Verstößen.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarngeld erheben. Die Verstöße können aber auch mit Bußgeldern geahndet werden, die – abhängig von dem jeweiligen „Vergehen“ – sehr unterschiedlich hoch sind. Nicht alle akzeptieren das und erheben Einspruch dagegen. bau