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Kreisverwaltung: Angeln ist nur einzeln erlaubt

Nach Angaben der Kreisverwaltung ist Angeln auch in Zeiten der Corona-Kontaktsperre erlaubt, wenn es von Einzelpersonen betrieben wird. Ein kommerzielles Angebot etwa an Fischteichen ist dagegen nicht zulässig. Nach NZ-Informationen hat die Polizei eine solche Ansammlung von Anglern am vergangenen Wochenende in der Region auflösen müssen.

Bußgelder, die in solchen Fällen bei 1000 Euro losgehen, seien aber noch keine verhängt worden, so die Kreisverwaltung. sc

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