Kreisverwaltung: Angeln ist nur einzeln erlaubt

Nach Angaben der Kreisverwaltung ist Angeln auch in Zeiten der Corona-Kontaktsperre erlaubt, wenn es von Einzelpersonen betrieben wird. Ein kommerzielles Angebot etwa an Fischteichen ist dagegen nicht zulässig. Nach NZ-Informationen hat die Polizei eine solche Ansammlung von Anglern am vergangenen Wochenende in der Region auflösen müssen.

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Bußgelder, die in solchen Fällen bei 1000 Euro losgehen, seien aber noch keine verhängt worden, so die Kreisverwaltung. sc