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Krankenhauszukunftsfonds: Kliniken müssen selbst keinen Eigenanteil leisten

Mit dem Inkrafttreten des vom Bund erlassenen Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um Kliniken zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände.

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Gefördert werden hierbei unter anderem Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, zum Beispiel Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen, so die Auskunft des Mainzer Gesundheitsministeriums.

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