Kraftfahrzeuge aller Art haben im Nationalpark nichts zu suchen

Nach dem Wegeplan, den die kommunale Nationalparkversammlung nach einem längeren Abstimmungsprozess inzwischen abgesegnet hat, soll das Netz im Schutzgebiet in den nächsten zehn Jahren von derzeit rund 323 auf dann noch gut 200 Kilometer reduziert werden. Jetzt muss nur noch die obere Naturschutzbehörde beim Umweltministerium in Mainz zustimmen. Das Nationalparkamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Befahren von Wegen im Nationalpark mit Kraftfahrzeugen aller Art eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Anzeige
Das gelte auch für asphaltierte Wege, beispielsweise die Pfaffenstraße und den Malborner Weg. Zuwiderhandlungen würden mit Verwarnungen und Bußgeldern geahndet, kündigt das Nationalparkamt an. Das Radfahren sei auf den Wegen im Nationalpark – auch ohne eine Sonderbeschilderung „Frei für Radfahrer“ – gestattet. Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien sowie Fußwege und Pfade seien hingegen für Radfahrer tabu.