Westerwaldkreis
Kommentar zu Corona-Tests in der Schule: Die Herausforderung annehmen

Dr. Stephanie Kühr

Jens Weber

Das Bundesnotbremse-Gesetz sieht vor, dass ab 26. April eine Testpflicht für Schüler im Präsenzunterricht besteht. Das ist gut so. Zuvor waren die Tests ein freiwilliges Angebot – und wurden nicht ausreichend genutzt.

Lesezeit 1 Minute
Das Gesetz erlaubt alternative Nachweise. So kann die Schulgemeinschaft beschließen, dass Eltern oder volljährige Schüler die Tests zu Hause durchführen. Als Mutter, die ihre Kinder behütet hat aufwachsen lassen, habe ich Verständnis für die Sorge, dass Kinder sich in der Schule unter Druck gesetzt fühlen oder in Panik geraten könnten und dass Test-Kits nicht in Kinderhände gehören.

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