Was will eine Kommune erreichen, wenn sie ins Städtebauförderprogramm strebt? Diese Frage sollte sich der Stadtrat Selters stellen, wenn er in Erwägung zieht, die Gestaltungsinstrumente, die ihm die Stadtkernsanierung zur Verfügung stellt, nicht zu nutzen.
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Im November 2020 hat der Stadtrat über eine „Gestaltungs- und Erhaltungssatzung“ beraten, deren Ziele der jetzt für das Sanierungsgebiet vorgeschlagenen Veränderungssperre stark ähneln: Es geht darum, das Stadtbild aktiv zu gestalten und erhebliche Veränderungen, die den gemeinsam festgelegten Gestaltungsabsichten widersprechen, zu unterbinden.