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Kommentar von Katrin Maue-Klaeser: Das Recht des Stärkeren geltend gemacht

Wenn drei Fraktionen, die in einem Gremium zusammen eine Zweidrittelmehrheit darstellen, einen gemeinsamen Antrag formulieren, könnte man gleich ganz auf Diskussion oder Gegenvorschläge verzichten, diesen Antrag zur Abstimmung bringen, die erwartete Mehrheit abräumen und zum nächsten Tagesordnungspunkt übergehen. Ganz so übel wurde die SPD im Ransbach-Baumbacher Stadtrat zwar nicht übergangen. Dass dem Fraktionssprecher jedoch die ausführliche Erläuterung der Argumente anhand einer digitalen Präsentation verwehrt wurde, ist von der Geschäftsordnung nicht abgedeckt und zeugt von einem allzu zeitökonomischen Demokratieverständnis: Wenn ich mir der Mehrheit gewiss sein kann, brauche ich mir die Zeit, die Begründung von Gegenvorschlägen anzuhören, nicht zu nehmen? Weder die konstruierte Analogie zur Anhörung externer Berater greift als Argument, noch ein theoretisch hoher Zeitaufwand, falls jedes Ratsmitglied lange Redezeit einfordern würde. Es war schlicht das Recht des Stärkeren, das hier geltend gemacht wurde.

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E-Mail: katrin.maue-klaeser@rhein-zeitung.net

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