Wer Föderalismus dem Zentralstaat vorzieht, muss auch Regelungen zulassen, die den Besonderheiten einzelner Mitglieder Rechnung tragen. Rheinland-Pfalz nimmt mit seiner außergewöhnlich kleinteiligen Kommunalstruktur eine Sonderrolle ein, die sich auch in Wahlen widerspiegelt.
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Nicht umsonst fordern Landeswahlleiter, Landesinnenministerium und Gemeinde- und Städtebund seit vielen Jahren eine Änderung des Bundeswahlgesetzes von Bundeswahlleiter und -innenminister. Ansätze gibt es verschiedene – Ziel ist in jedem Fall eine höhere Transparenz.